Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen und Konditionen (gültig ab 1. Januar 2020)

1. Allgemeines – Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind für den Käufer (“Käufer”) und die SOLERS Ltd. oder ihre verbundenen Unternehmen und/oder Tochtergesellschaften (“SOLERS”), die Waren des Käufers verkaufen, rechtsverbindlich. Der Käufer und SOLERS haben alle Klauseln dieser AGB überprüft und verstanden und sind bereit, an diese AGB gebunden zu sein.

2. Preise – Sofern nicht anders angegeben, sind alle Angebote zur sofortigen Annahme bestimmt. SOLERS behält sich das Recht vor, nach vorheriger Benachrichtigung des Käufers, bei plötzlichen starken Veränderungen von Wechselkursen oder Materialkosten oder ähnlichem, die Preise jederzeit vor dem Versand anzupassen. Aufträge, die von Verkäufern oder Vertretern erteilt oder angenommen werden, bedürfen der Genehmigung und förmlichen Annahme durch das entsprechende Verkaufsbüro von SOLERS. Nur formelle Angebote auf dem offiziellen Briefkopf von SOLERS mit autorisierter(n) Unterschrift(en) werden anerkannt.

3. Versand – Sofern nicht anders angegeben, erfolgen alle Lieferungen ab Werk von SOLERS. SOLERS liefert eine Standardverpackung, die für den LKW-Transport geeignet ist. Vom Käufer gewünschte Sonderverpackungen können zu Mehrkosten führen, die in der Rechnung als höherer Einzelpreis oder als separate Position ausgewiesen werden.

4. Höhere Gewalt – SOLERS haftet nicht für Verzögerungen bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen, wenn diese durch Krieg, Sabotage, Embargo, Aufruhr, Terrorismus, Feuer, Erdbeben oder andere Naturkatastrophen oder soziale Katastrophen, die außerhalb der Kontrolle von SOLERS liegen, verursacht werden.

5. Abnahme – Der Käufer ist verpflichtet, die empfangene Ware sofort oder unverzüglich innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen. Beanstandungen wegen Fehlmengen oder Überlieferung sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 10 Tagen nach Übernahme der gelieferten Ware durch den Käufer schriftlich bei SOLERS eingehen.

6. Rücksendungen – SOLERS wird unter keinen Umständen Rücksendungen vom Käufer akzeptieren, es sei denn, der Käufer hat eine schriftliche Genehmigung von SOLERS erhalten und alle in der Genehmigung enthaltenen Bedingungen sind erfüllt.

7. Umplanung, Änderung und Stornierung – Eine Umplanung, Änderung oder Stornierung ist nur auf schriftlichen Antrag des Käufers und mit schriftlicher Zustimmung von SOLERS möglich. Alle Bedingungen, die in der Zustimmung enthalten sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Erstattung aller Kosten, die SOLERS im Zusammengang mit dem Wunsch des Käufers entstehen, sollten erfüllt sein, wenn dem Antrag des Käufers stattgegeben wird.

8. Eingeschränkte Garantie – Die Standard-Garantiezeit für alle Produkte beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt, an dem die Ware die SOLERS-Werke verlässt. Produkte, die sich aufgrund von Verarbeitungs- oder Materialfehlern als mangelhaft erweisen, werden nach Wahl von SOLERS durch mängelfreie Ware ersetzt oder es wird eine Gutschrift zum Rechnungspreis gewährt. Für reparierte Waren gilt die Garantie für den noch nicht abgelaufenen Teil der ursprünglichen Garantiezeit.

9. Haftungsbeschränkung – Der vorgenannte Ersatz oder die Gutschrift ist die einzige Haftung von SOLERS für Kosten, Schäden, Verletzungen oder andere Verluste, die durch ein fehlerhaftes Produkt entstehen. In keinem Fall übernimmt SOLERS Kosten für Arbeit, Ausgaben oder für besondere Schäden, beiläufig entstandene Schäden oder Folgeschäden im Zusammenhang mit dem oben genannten Produkt.

10. Zahlungsbedingungen – a) Sofern nicht ausdrücklich ein Zahlungsziel von SOLERS eingeräumt wird, ist die Zahlung bei Lieferung fällig. b) Bei Rechnungen mit Zahlungsziel ist kein zusätzlicher Nachlass zulässig. c) Auf überfällige Rechnungen wird eine Gebühr von 1,5 % pro Monat (18 % per annum) erhoben; d) SOLERS ist berechtigt, alle Inkassokosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltskosten, zu verlangen.

11. Eigentumsübergang – Alle versendeten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SOLERS.

12. Gesamter Vertrag – Die hier festgelegten Bedingungen sind durch andere Bedingungen in anderen Dokumenten des Käufers nicht betroffen und werden nicht durch Personal von SOLERS impliziert.

13. Salvatorische Klausel – Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

14. Geltendes Recht und rechtliche Zuständigkeit – Die Verträge zwischen dem Käufer und SOLERS unterliegen dem Recht des Landes (oder des Ortes), in dem SOLERS die juristische Person hat, die die Verträge unterzeichnet hat.

*)Die von SOLERS Zhongshan Manufacturing Ltd. in China unterzeichneten Verträge unterliegen den Gesetzen der Volksrepublik China und werden von den Gesetzen in China vollstreckt. Alle Streitigkeiten, die sich aus den vorgenannten Verträgen ergeben, werden durch ein Schiedsverfahren in Singapur gemäß der Schiedsgerichtsordnung des Singapore International Arbitration Centre (“SIAC”) behandelt und endgültig entschieden.

*)Die von SOLERS Ltd, Hongkong unterzeichneten Verträge werden nach den Gesetzten von Hongkong ausgelegt und von den Gerichten in Hongkong durchgesetzt. Alle Streitigkeiten, die sich aus den vorgenannten Verträgen ergeben, werden durch ein Schiedsverfahren in Singapur gemäß der Schiedsgerichtsordnung der SIAC vorgelegt und endgültig entschieden.

*)Die von SOLERS SRL. unterzeichneten Verträge werden nach europäischem Recht ausgelegt und von den Gerichten in Rumänien vollstreckt. Alle Streitigkeiten, die sich aus den oben genannten Verträgen ergeben, werden durch ein Schiedsverfahren in der Schweiz gemäß der Schweizerischen Internationalen Schiedsgerichtsordnung, die von der Swiss Chambers’ Arbitration Institution (SCAI) verwaltet wird, entschieden. 

*)Die von SOLERS Inc., USA, unterzeichneten Verträge werden nach den Gesetzen von Wisconsin, USA, ausgelegt und von Gerichten in Wisconsin, USA, durchgesetzt.

*)Die von Progressive Image Inc., USA, unterzeichneten Verträge unterliegen den Gesetzen von Wisconsin, USA, und werden von Gerichten in Wisconsin, USA, durchgesetzt.

*)Die von SOLERS Ltd., Israel, unterzeichneten Verträge werden nach israelischem Recht ausgelegt und von israelischen Gerichten vollstreckt. Alle Streitigkeiten, die sich aus den vorgenannten Verträgen ergeben, werden durch ein Schiedsgericht in Israel gemäß dem Schiedsgerichtsgesetz, das vom Israeli Institute of Commercial Arbitration (IICA) verwaltet wird, behandelt und endgültig entschieden.

Anwendbar für:

SOLERS Zhongshan Manufacturing Ltd., China
PingPu Industrial Park, SanXiang, ZhongShan, GuangDong, 528463, China

SOLERS Ltd., Hongkong
1 Hollywood Road 1803, Central, Hongkong

SOLERS SRL., Rumänien
205 Calea Republicii, Bacău, 600304, Rumänien

SOLERS Inc., USA
2385 S. Commerce Drive, New Berlin, WI 53151, USA

Progressive Image Inc., USA
2385 S. Commerce Drive, New Berlin, WI 53151, USA

SOLERS Ltd., Israel
Kibbutz S’aar, 19 Nachshul St. 22805, Israel